Liebe Leserin, lieber Leser,
oft haben wir schon erklärt, wie die Umgangssprache Komplexität vereinfacht – am Beispiel Männer, Frauen und Kinder. Nach den strengen SAUBER®-Kriterien handelt sich um eine zweistufige pyramidale Struktur. Unter der Oberkategorie Menschen gliedern sich zunächst Minderjährige und Volljährige. Und die Volljährigen teilen sich auf einer zweiten Ebene nochmals in Frauen und Männer. So weit, so pyramidal.
Mit der umgangssprachlichen Formulierung Männer, Frauen und Kinder nehmen wir nun zwei Vereinfachungen vor: Zunächst streichen wir die zweite Ebene, indem wir für die Volljährigen gleich die beiden Unteraussagen Frauen und Männer nutzen. Und obendrein bezeichnen wir die Minderjährigen als Kinder. Streng logisch leidet die Unabhängigkeit der drei Teilaussagen nun von zwei Seiten: Einerseits fragt Herbert Grönemeyer völlig zurecht: Wann ist der Mann ein Mann? Andererseits werden auch Frauen das Kind-Sein nie los – in seiner zweiten Definition als Abkömmling der eigenen Eltern. Nun gut. So weit, so akzeptabel.
Jetzt aber hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Intersexualität eine neue Dimension eröffnet. Und das stellt uns vor die strukturelle Kernfrage: Ist der intersexuelle Mensch einfach das dritte Geschlecht neben dem männlichen und dem weiblichen Menschen – was die strukturell einfachere Lösung wäre. Oder müssen wir in einer weiteren Strukturebene unterscheiden zwischen geschlechtlich-bestimmten und geschlechtlich-nicht-bestimmten Menschen – worauf es wohl hinauslaufen müsste. Und was machen wir dann umgangssprachlich daraus? So weit, so komplex.
Der Gesetzgeber muss bis Ende 2018 in einem neuen Personenstandsrecht Antworten geben. Unsere Überlegungen werden in einem Berliner Schnellimbiss jäh unterbrochen – dort im Angebot: Kalbsdöner, Geflügeldöner und Kinderdöner …
Allen Freunden der pyramidalen Struktur wünschen wir einen genussvollen Jahreswechsel, alles Gute für das neue Jahr und natürlich auch für 2018:
Bringen Sie es gut auf den Punkt,
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